AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Coaching und Beratung

P hoch VIER – Tanja Hontheim, Schulstr. 5b, D-54636 Baustert

Stand: 01.10.2020

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach/der Beraterin Tanja Hontheim (nachfolgend Coach genannt) und dem Klienten/der Klientin als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2) P hoch VIER – Tanja Hontheim bietet Einzelcoachings und Gruppenkurse in den Bereichen Positive Psychologie, Prävention, Potenzialentfaltung und Peak Performance an. Die Angebote sind freibleibend.

3) Angebote zu Gruppenkursen auf der Webseite, den sozialen Medien oder über andere Kanäle stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Diese Abgabe kann durch Anmeldung des Klienten/der Klientin per E-Mail, per Telefon, persönlich oder über die beworbenen Kanäle erfolgen. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Coach kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.

4) Für Einzelcoachings erfolgt zunächst ein kostenloses Vorgespräch von ca. 30 Minuten, in dem der Inhalt des Auftrages geklärt wird. Vor dem ersten Coaching-Termin wird ein schriftlicher Coachingvertrag geschlossen.

5) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Coachs für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten/der Klientin in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching, Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen, sofern der Klient/die Klientin hierüber keine Entscheidung trifft.

2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten/der Klientin.

3) Soweit der Klient/die Klientin die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coachs

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.

2) Coaching ist keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient/die Klientin trägt während des gesamten Coachingprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coachingtermine. Die Teilnahme an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

3) Ist der Veranstalter eines Gruppencoachings bzw. einer Seminarveranstaltung nicht der Coach, genießen die Klienten/die Klientinnen keinen Versicherungsschutz durch ihn.

4) Der Coach verpflichtet sich zur Einhaltung der ethischen Richtlinien des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.. Die angebotenen Coachings, Trainings, Veranstaltungen, Schulungen, Seminare oder Kurse beruhen auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen. Es besteht weder eine Verbindung oder ein persönliches Näheverhältnis zur Scientology Sekte noch eine Identifikation mit den Lehren von L. Ron Hubbard oder irgendeiner anderen Ideologie einer Sekte, sektenähnlichen, religiösen oder politischen Gruppierung.

§ 4 Mitwirkung des Klienten/ der Klientin

1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient/die Klientin nicht verpflichtet. Ein Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten/der Klientin sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching sowie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden.

2) Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten/der Klientin bestimmend sein.

3) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient/die Klientin die Coaching- bzw. Trainingsinhalte verneint.

4) Auch der Klient/die Klientin hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Für bereits vereinbarte Termine gelten die Regelungen gem. § 5, Abs. 5.

§ 5 Honorierung des Coaches

1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Coach und dem Klienten/der Klientin vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste der Coachs aufgeführt sind. Alle anderen Honorarlisten oder -verzeichnisse gelten nicht. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings zu vereinbaren und im Coachingvertrag festzuhalten.

2) Für Gruppenkurse sind die Honorare spätestens drei Tage vor Beginn des Coachings auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

3) Für Einzelcoachings sind die Honorare nach jedem Termin von dem Klienten/der Klientin in bar ohne Abzug zu zahlen. Der Erhalt wird auf der ausgestellten Rechnung quittiert.

4) Eine kostenlose Stornierung von Gruppenkurs-Anmeldungen ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn, fallen 50 % der Kurgebühren an, sofern der Platz nicht durch eine Warteliste gefüllt werden kann. Die Rechnungsstellung des Ausfallhonorars erfolgt zum Kursbeginn und ist sofort und ohne Frist zahlbar. Sollte der Klient/die Klientin nicht alle Einheiten eines Kurses besuchen können, besteht weder ein Erstattungsanspruch noch ein Anspruch auf einen Ersatztermin für die nicht in Anspruch genommenen Zeiten.

5) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Einzel-Terminen, verpflichtet sich der Klient/die Klientin unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 50 % der Termingebühr. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient/die Klientin 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nichterscheinens kann vom Coach verlangt werden.

4) Termine, die von Seiten des Coachs abgesagt werden, werden dem Klienten/der Klientin nicht in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder es wird – sofern möglich – ein Ersatztermin angeboten. Darüberhinausgehend hat der Klient/die Klientin keine weiteren Ansprüche gegen den Coach. Der Coach schuldet keine Angabe von Gründen.

5) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzgl. zum Honorar angemessene Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten berechnet.

6) Der Klient/die Klientin ist darüber informiert, dass der Coach, keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu zahlen. Die Möglichkeit der Kostenerstattung für Präventionsangebote nach § 20 SGB V (z.B. Stressmanagement-Kurse) ist von dem Klienten/der Klientin bei der eigenen Krankenkasse zu erfragen und liegt in seiner/ihrer Verantwortung.

§ 6 Vertraulichkeit des Coachings

1) Der Coach behandelt die Daten des Klienten/der Klientin vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnissen des Klienten/der Klientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten/der Klientin.

2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.

3) § 6 Abs. 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Entspannung und Prävention persönliche Angriffe gegen den Coach oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

4) Der Coach führt Aufzeichnungen über seine Leistungen. Dem Klienten/der Klientin steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie. § 6 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

5) Sofern der Klient/die Klientin ein detailliertes Protokoll über das Coaching verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§ 7 Urheberrecht

Der Klient/ die Klientin erkennt an, dass die Urheberrechte an allen zur Verfügung gestellten Werken (Skripten, Teilnehmerunterlagen, Präsentationen, etc.) beim Coach liegen. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung des Coachs in Schriftform gestattet.

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

1) Meinungsverschiedenheiten aus dem Coachingvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

2) EU-Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse des Coachs ist unter § 9, Abs. 2 zu finden.

3) Der Coach ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitschlichtungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet.

§ 9 Widerrufsrecht

1) Der Klient/ die Klientin hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

2) Um sein/ ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der Klient/ die Klientin dem Coach (P hoch VIER – Tanja Hontheim, Schulstr. 5b, 54636 Baustert, Tel. 06527-934393, E-Mail: info@p-hoch-vier.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein per Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen/ ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Klient/ die Klientin kann dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

3) Zur Wahrung des Widerrufes reicht es aus, dass der Klient/ die Klientin die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

§ 10 Folgen des Widerrufs

Nach Ausübung des Widerrufsrechts werden dem Klienten/ der Klientin alle bereits erhaltenen Zahlungen spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag erstattet, an dem die Mitteilung des Widerrufes beim Coach eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet der Coach dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Klienten/ der Klientin wurde etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Klienten/ der Klientin wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

§ 11 Verzicht auf das Widerrufsrecht

Der Klient/ die Klientin verzichtet auf das Widerrufsrecht, wenn er/sie beim Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Coach bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Coachings oder der Beratung beginnen soll bzw. der Zugang zu dem gebuchten Kurs gewährt wird.

§ 12 Datenverarbeitung

Der Coach verarbeitet personenbezogene Daten des Klienten/ der Klientin zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

Widerrufserklärung

An

P hoch VIER – Tanja Hontheim                              Tel. 0049-(0)6527-934393

Schulstr. 5b                                                            E-Mail: info@p-hoch-vier.de

D- 54636 Baustert

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

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– Bestellt am (*)/erhalten am (*) …………………………………………………………………………….

– Name des/der Verbraucher(s) ………………………………………………………………………………

– Anschrift des/der Verbraucher(s) …………………………………………………………………………

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

(*) unzutreffendes bitte streichen